Ist Antirassismustraining „reine Freizeitgestaltung“ und damit umsatzsteuerpflichtig? Der Fortbildungsabend über den Umgang mit digitalen Medien für Senior*innen? Der Workshop für ehrenamtliche Sterbebegleiter*innen?
Einem Entwurf aus dem Finanzministerium zufolge, sollen künftig nur noch solche Bildungsveranstaltungen steuerbefreit sein, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen. Die Katholische Erwachsenenbildung Deutschland hat sich auf ihrer Bundesversammlung in Erfurt entschieden gegen eine solche Engführung ausgesprochen.
Wir können nicht akzeptieren, dass Erwachsenenbildung, wie sie unsere Einrichtungen und auch die Volkshochschulen anbieten, zum großen Teil nicht mehr steuerbefreit sein wird. Das ist eine gravierende Diskriminierung aller, die sich für das Wohl der Gesellschaft engagieren, sich aktiv für die eigene Fort- und Weiterentwicklung einsetzen und erschwert die Umsetzung unseres gesetzlichen Auftrages enorm.
So sagt Elisabeth Vanderheiden, Bundesvorsitzende der KEB Deutschland.
Drängende Probleme wie der Kampf gegen den Klimawandel, Globalisierung oder der wachsende Populismus und Rechtsextremismus und die Teilhabe an Digitalisierung, können nur bewältigt werden, wenn alle Bürgerinnen und Bürger diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung in vielfältigsten Handlungsfeldern und Lebensbereichen erhalten und die Weiterbildungsträger darin öffentlich unterstützt werden. Wie schulische, berufliche und auch Hochschulbildung ist auch Weiterbildung ein Grundrecht!
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Darin wird die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für „Kurse wissenschaftlicher und belehrender Art“ verändert und auf die berufliche Qualifizierung enggeführt. Viele Angebote der Erwachsenenbildung könnten dadurch umsatzsteuerpflichtig werden.
Die Katholische Erwachsenenbildung Deutschland erreicht in rund 175.500 Veranstaltungen über 3,7 Mio. Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nach den neuen Plänen des Finanzministeriums wären künftig davon nur noch diejenigen, die abschluss- oder berufsbezogen sind, umsatzsteuerbefreit. Für rund 95 % der Angebote würde dann eine Umsatzsteuer fällig – und damit eine deutliche Erhöhung der Preise notwendig.
Die Katholische Erwachsenenbildung Deutschland – Bundesarbeitsgemeinschaft e.V. (KEB) ist der Zusammenschluss von katholischen Trägern der Erwachsenenbildung mit derzeit 57 Mitgliedern und rund 600 Einrichtungen. Auch die keb DRS ist Mitglied der KEB. Christine Höppner, Leiterin und Geschäftsführerin der keb DRS, ist Mitglied im Vorstand der KEB. (KEB Deutschland)